Jan Meier - Bremer Umzugsprofis -
             AGB´s           Jan Meier
                                          Bremer Umzugsprofis



1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers

 Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.

2. Zusatzleistungen

Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Intresses des Absenders seine
Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs              gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei
Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn 
der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluß erweitert wird.
(Sollte das zuvor vereinbarte Umzugsvolumen sich bedingt durch Unkenntnis, mögliche
Irreführung, unsachgemäße Aussage oder durch Unkenntnis auf die zuvor in der
,,Auftragsvergabe & Auftragserteilung´´ gemachten Angaben durch den Auftraggeber
ändern, so wird eine Nachberechnung i.H. von Minimum 60,00 Euro per Kubikmeter fällig.
Ein hieraus resultierender möglicher Neuer/ Ersatz Transport wird hiermit ausdrücklich
ausgeschlossen und ist nicht ein Vertragsgegenstand.)

Bei endgültigen Vereinbarungen und Verträgen welche bereits unterschrieben sind,
bedarf es für einen Rücktritt oder einer Stonierung durch den Auftraggeber mindestens
48 Stunden und einer hierbei ausgesprochenen Absage oder Stonierung oder Fernbleiben
verbleibt es bei der Zahlung der vereinbarten Vertragssumme. Dieses ist insbesondere da
drin begründet, das Planung mit unseren Personal soweit fortgeschritten sind, dass so
kurzfristig keine adäquaten Ersatzauftrag oder Arbeiten zu beschaffen sind.
Es wird weiterhin vereinbart das Beschädigungen am Umzugsgut sowie bei oder
Totalverluste bis zu einer Höhe von 250,00 Euro des Neupreises durch den Auftraggeber
selber zubegleichen sind. Dass selbe steht auch für Kratzer oder Beschädigungen welcher
innerhalb eines Umzugstransportes bei Türzargen, Treppenaufgängen, Fenster, Kratzer im
Holzboden oder dergleichen entstanden sind.

3. Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar

4. Erstattung der Umzugskosten

 Soweit der Absender gegenübere einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen
 Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte
 und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlung oder Teilzahlungen
 auf entsprechende Anforderungen direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.


5. Transportabsicherungen

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an 
hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspieler, Fernseh,-
Radio- und Hifigeräten, EDV Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu  lassen.
Zur Überprüfung der fachgerechten Transportversicherung ist der Möbelspediteur nicht        
verpflichtet.


6. Elektro - und Installationsarbeiten
  
Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur       
Vornahme von Elektro - , Gas - , Dübel - und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.


7. Handwerkervermittlung
    
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.

8. Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen
Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder umstritten sind.


9. Abtretung

Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die Ihm aus dem von Ihm abzuschließenden
Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den
Ersatzberechtigten abzutreten.

10.Missverständnisse

 Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen,
 Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an anderen zu Ihrer Annahme
 nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.

 

 11.Nachprüfung durch den Absender
 Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen,
 daß kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder
 stehengelassen wird.

  
12.Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

 Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten  vor Beendigung der Entladung, bei
 Auslandstransporten vor Beginn  der Verladung fällig und in bar zu bezahlen.
 Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur
 berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten
 des Absenders einzulagern. § 419 findet entsprechende Anwendung.


13.Lagervertrag

Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransport (ALB).

14.Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche
aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk
sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig.
Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, daß
der Absender nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenhaltsort in das Ausland verlegt
oder sein Wohnsitz  oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

15.Rechtswahl

Es gilt Deutsches Recht.
Haftungsinformationen des Möbelspediteurs gemäß §451g HGB
Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem
Handgesetzbuch (HGB).Für Beförderungen vom Umzugsgut von und nach Orten außerhalb Deutschland finden
dieselben Haftundsgrundsätze Anwendung.
Dieses gilt auch, wenn verschiedene Beförderungsmittel zum Eisatz kommen.

Haftungshöchstbetrag

Die Haftungs des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 640,-€ je Kubikmeter
 Laderaum,der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird,beschränkt.

Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den Betrag der Fracht begrenzt.
Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängend
vertraglichen Pflicht für Schaden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder durch
Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schaden als sach - und Personenschaden,
 so ist in diesem Fall die Haftung auf des Betrages begrentz, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

Haftungsausschluß

Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit,soweit der Verlust die Beschädigung oder die Überschreitung
der Lieferfrist auf Umständen beruht,die der Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden
und deren Folgen er nicht abwenden konnte ( unabwendbares Ereignis )
.

Besondere Haftungsausschlußgründe

Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit,soweit der Verlust oder die Beschädigung auf der folgenden Gefahren zurückzuführen ist.

1.Befördrung von Edelmetallen,Juwelen,Edelsteinen,Geld,Briefmarken,Münzen,Wertpapieren oder Urkunden:
2.ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender:
3.Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender:
4.Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern:
5.Verladen oder Entladen vom Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der
 Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr
 einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat:
6.Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen:
7.natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, der zufolge es besonders leichten Schaden,
 insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen,Rost, inneren Verderb oder Auslaufen erleidet.

Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1 bis 7 bezeichneten
Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist.
Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlußgründe nur berufen,
wenn er alle Ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und
besondere Weisungen beachtet hat.

Wegfall der Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen

Die Haftungsbefeiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht,wenn der Schaden auf eine Handlung
oder Unterlassung zurückzuführen ist,die der Möbelspediteur vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein,
dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde,begangen hat

Haftung der Umzugshelfer

Werden Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung
des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Umzugshelfer
des Möbelspediteurs erhoben, so kann sich jener auf die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen berufen.
Das gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit
Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.

Ausführender Möbelspediteur

Wird der Umzug ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt ( ausführender Möbelspediteur ),
so haftet dieser für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Guted oder durch
Überschreitung der Lieferfrist während der durch ihn ausgeführten Beförderung entsteht.
Der Möbelspediteur kann allle Einwendungen geltend machen, die dem Möbelspediteur
aus dem Frachtvertrag zustehen.Werden Umzugshelfer des ausführenden Möbelspediteurs
in Anspruch genommen, so gelten für diese die Bestimmungen über die Haftung der Umzugshelfer.

Transportversicherung

Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, das Gut gegen Bezahlung
einer gesonderten Prämie zu versichern.

Schadensanzeige

Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten:
- Der Absender ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen.Diese sind auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadensprotokoll - spezifiziert - festzuhalten oder dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen.
- Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innehalb
von drei Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden.
- Pauschale Schadensanzeigen genügen auf keinem Fall.
- Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur
die Überschreitung nicht innerhalb von drei Tagen nach Ablieferung anzeigt.
- Wird eine Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie um den Anspruchsverlust zu verhindern
in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenden Fristen erfolgen.

Gefährliches Umzugsgut

Zählt zu dem Umzugsgut gefähliches Gut ( z.B. Benzin oder Öle ), ist der Absender verpflichtet,
dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welche Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht
( z.B. Feuergefährlichkeit,ätzende Flüssigkeit,explosive Stoffe etc.).

Außervertragliche Ansprüche

Die Haftungsbefriungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch
des Absenders oder des Empfängers gegen den Möbelspediteur wegen Verlust oder Beschädigung
des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist.


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